Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Als bisher einmaliges Lehrangebot in der deutschen Hochschullandschaft organisiert das ITM eine Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht.
Die Ausbildung richtet sich vornehmlich an Studenten, wird aber auch von Referendaren und Praktikern wahrgenommen, und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Semestern. Im ersten Semester finden jeweils die Einführungsvorlesungen in die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekte des Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts statt. Das zweite Semester dient dann einer vertiefenden Auseinandersetzung mit Einzelthemen in Seminaren. Der erste Block findet jeweils im Wintersemester statt.
Bei der zivilrechtlichen Vorlesung, die von Prof. Dr. Thomas Hoeren betreut wird, stehen Fragen des Rechtsschutzes von Informationen und des elektronischen Handels, Probleme des EDV-Vertragsrechts sowie die Haftung für Softwaremängel und Informationsfehler im Vordergrund.
Die öffentlichrechtliche Vorlesung wird von Prof. Dr. Bernd Holznagel gehalten und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Rundfunkrechts. Beide Veranstaltungen schließen jeweils mit einer Abschlussklausur ab.
In der im Sommersemester anschließenden Seminarstation stehen die vielfältigen Einzelaspekte des Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts im Mittelpunkt. Abgedeckt wird ein Fächerkanon, der vom Presserecht, über Spezialfragen des Urheberrechts, des Internetrechts, des Rundfunk- und Telekommunikationsrechts bis hin zur Rechtsinformatik und zum Computerstrafrecht reicht.
Dass die Zusatzausbildung nicht isoliert neben der sonstigen Hochschullehre steht, zeigt sich unter anderem daran, dass die Seminar-Zeugnisse zur ITM-Zusatzausbildung zugleich als Wahlfachschein anerkannt werden (z.B. für Wirtschaftsrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Völker- und Europarecht). Auch eine Anerkennung als Teilprüfungen im Rahmen des Schwerpunktbereichstudiums ist beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen möglich.
Die Zusatzausbildung schließt – nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Klausuren und einem Seminar– mit der Erteilung eines besonderen Zertifikats ab. Aufgrund der großen Bedeutung, die das Informations- und Medienrecht bereits heute schon hat und künftig noch haben wird, eröffnet das Zertifikat als Nachweis für eine vertiefte Spezialisierung schon während der universitären Ausbildung neue Berufsperspektiven. Seit Beginn der Zusatzausbildung im Sommersemester 1997 schließen jährlich zwischen 40 und 50 Teilnehmer die Zusatzausbildung erfolgreich ab.